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Sie ist da, die neue ETV: E-Befund bei Mietwechsel

Lange hat’s gedauert. Jetzt ist sie ist da, die neue Elektrotechnikverordnung 2002/A2.

Sie ist da, die neue ETV: E-Befund bei Mietwechsel

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass gemäß § 7a künftig der Vermieter bei der Vermietung sicherstellen muss, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. Außerdem ist der Einbau eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leistungsschutzeinrichtungen erforderlich.

Die neue Verordnung enthält Änderungen, die für Planer, Errichter und Betreiber von elektrischen Anlagen von Bedeutung sind. Einige Bestimmungen traten mit sofortiger Wirkung, d.h. mit 13. Juli 2010 in Kraft. Andere wirken ab 1.1.2011 und – falls erforderlich – starten weitere erst nach einer fünfjährigen Übergangsfrist.

Die neuen „Verbindlichen Bestimmungen“ als PDF




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